Mittelstandsdefinition
"Wenn wir Mittelstand nur vom materiellen her begreifen, wenn man Mittelstand sozusagen nur an der Steuertabelle ablesen kann…, dann ist dem Mittelstandsbegriff meiner Ansicht nach eine sehr gefährliche Wendung gegeben. Der Mittelstand kann materiell in seiner Bedeutung nicht voll ausgewogen werden, sondern er ist … viel stärker ausgeprägt durch seine Gesinnung und eine Haltung im gesellschaftswirtschaftlichen und politischen Prozess." Ludwig Erhard, 1956
Der Begriff "wirtschaftlicher Mittelstand" stellt eine deutsche Besonderheit dar. In allen übrigen Ländern spricht man von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und meint damit in aller Regel einen rein statistisch definierten Teil der Gesamtwirtschaft. Viele KMU können zwar zum Mittelstand gezählt werden, der Begriff "Mittelstand" beinhaltet allerdings sowohl ökonomische als auch gesellschaftliche und psychologische Aspekte und geht somit weit über eine reine quantitative Abgrenzung hinaus. Im internationalen Sprachgebrauch wird der deutsche Begriff "Mittelstand" nicht übersetzt.
Die vom Mittelstand ausgehenden positiven volkswirtschaftlichen Effekte sind insbesondere auf die enge Verbindung von Unternehmen und Unternehmerin/Unternehmer zurückzuführen. Zur Abgrenzung des Mittelstandes wird daher das ("qualitative") Kriterium der Einheit von Eigentum und Leitung herangezogen. Mittelständische Unternehmen werden aus diesem Grund synonym als Familienunternehmen (eigentümer- und familiengeführte Unternehmen) bezeichnet. Nach dieser sog. qualitativen Definition gehören sowohl unabhängige KMU als auch große Familienunternehmen zum Mittelstand, hingegen nicht kleine und mittlere Unternehmen, die nicht inhabergeführt sind.
Für eine Operationalisierung des Mittelstandes nach qualitativen Kriterien liegen allerdings i.d.R. nicht alle notwendigen Informationen in amtlichen Statistiken vor. Deshalb wird regelmäßig auf kleine und mittlere Unternehmen abgestellt. Diese können vergleichsweise zuverlässig anhand der Größenkriterien wie Umsatz und Beschäftigte abgegrenzt werden.
Weder für den Begriff "KMU" noch für den Begriff "Mittelstand" bzw. "Familienunternehmen" gibt es eine allgemein gültige Definition. Hinsichtlich der KMU finden in Deutschland hauptsächlich zwei Definitionen Anwendung: die KMU-Definition des IfM Bonn und die KMU-Definition der Europäischen Kommission. Hinsichtlich der Definition von Mittelstand bzw. Familienunternehmen nutzt das IfM Bonn eine eigene Definition, die diesen Begriff sehr eng fasst.